Referenzen | Rechtsanwälte Knebel & Ponath
Das ganzheitliche Beratungsverständnis bezieht sich auf alle rechtlichen Belange der Mandanten in den Bereichen des privaten Baurechts, des Architektenrechts, des öffentlichen Bau- und Vergaberechts, des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts und zwar auf Seiten des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers oder des Betriebs- bzw. Personalrates.